Krankenhaus Martha-Maria München

Zur Entlassung

Wir begleiten Sie sicher zurück nach Hause

Zur Entlassung aus dem Krankenhaus Martha-Maria München

Damit nach Ihrem Krankenhausaufenthalt alles glatt läuft und sie sicher nach Hause kommen, helfen Ihnen unser Sozialdienst und unser Entlassmanagement.

Sozialdienst

Mit der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt für viele Patienten und ihre Angehörigen eine Phase der Neuorientierung. Vielleicht merken Sie, dass vorrübergehend mehr Unterstützung notwendig ist oder Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen in Anspruch genommen werden.

Viele bislang nicht gestellte Fragen tauchen auf und müssen möglichst rasch geklärt werden. Hierbei unterstützen Sie gerne die Mitarbeiterinnen unseres Sozialdienstes.

Ist die Organisation von Pflege und Versorgung zuhause notwendig oder haben Sie sozialrechtliche Fragen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. 

Darüber hinaus beantragen wir für Sie Anschlussheilbehandlungen, kümmern uns im Bedarfsfall um einen Platz in einem Seniorenheim auch zur Kurzzeitpflege und informieren hinsichtlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Jutta Endres Karin Baunacher

Entlassmanagement

Seit Herbst 2017 hat sich rund um die Krankenhausentlassung für Mediziner, die Pflegenden, Therapeuten, den Sozialdienst und Patienten einiges geändert.

Ziel des Entlassmanagements ist es, Patienten auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Versorgung zu bieten.

Im Mittelpunkt der Versorgung stehen beim Entlassmanagement natürlich die Patienten, das heißt:

  • nachfolgende Behandler (wie Hausarzt, Nachsorgeeinrichtungen, Therapeuten etc.)
  • Leistungsanträge an die Krankenkasse stellen, um die Kostenübernahme zu gewährleisten
  • die Terminkoordination so gestalten, dass die Weiterversorgung möglichst nahtlos erfolgt

Unsere Patienten werden über den gesamten Prozess zwischen stationärer und ambulanter Behandlung eng mit einbezogen.

Die wichtigsten Fragen zum Entlassmanagement

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. 

Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. 

Aber auch zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. 

Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.

Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/ beziehungsweise Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zum Beispiel zu Ärzten, Heilmittelerbringern (zum Beispiel Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. 

Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte beziehungsweise Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte oder Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen.

Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die gegebenenfalls erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. 

Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. 

Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- oder Pflegekasse und dem Krankenhaus

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt oder dieses nicht durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse unterstützt werden.

Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

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