Ab Montag, 23. Februar 2026, wird zwischen der Siemensallee und der Ascholdinger Straße in Richtung stadtauswärts wieder eine Einbahnregelung eingerichtet. Der Autoverkehr Richtung stadteinwärts, einschließlich der Buslinie 134, wird über die Sollner Straße und die Hofbrunnstraße zur Aidenbachstraße und Siemensallee abgeleitet. Die Zufahrt zum Krankenhaus Martha-Maria ist nur von der Siemensallee kommend möglich. Die Baumaßnahme wird voraussichtlich Ende Juni 2026 abgeschlossen.
Ihre Betreuung steht für uns im Mittelpunkt
Die Betreuung im Krankenhaus Martha-Maria München beinhaltet nicht nur die stationäre Behandlung. Wir haben für Sie alle nötigen Informationen über die Zeit vor, während und nach dem Aufenthalt zusammengestellt.
- Vor dem Aufenthalt: Anmeldung, Aufnahme, Downloads, Kliniktasche, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Zuzahlung
- Während des Aufenthalts: Besuchs- und Ruhezeiten, Gottesdienste und Seelsorge, Grüne Damen und Herren, Hausordnung, Patientenfürsprecherin, Mediennutzung, Verpflegung und Wahlleistungen
- Nach dem Aufenthalt: Sozialdienst und Entlassmanagement
Vor Ihrem Aufenthalt
Damit Sie sich auf Ihren Krankenhausaufenthalt bei uns ideal vorbereiten können, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den häufigsten Fragen zusammengestellt.
Anmeldung und Aufnahme
Anmeldung und Aufnahme
Am Tag Ihrer vorstationären oder stationären Aufnahme kommen Sie zum vereinbarten Zeitpunkt an den Empfang und melden sich an.
Bitte bringen Sie dafür folgende Unterlagen mit:
- Einweisungsschein Ihres Hausarztes (Verordnung über Krankenhausbehandlung)
- Versichertenkarte (Chipkarte) ihrer Krankenkasse/Privatkasse/Zusatzversicherung
- ggf. Vorbefunde und sonstige ärztliche Unterlagen
- die bereits per Post erhaltenen Aufnahmeformulare
Danach werden Sie je nach Fachbereich in die Patientenaufnahme oder direkt auf die entsprechende Station geleitet.
In der Patientenaufnahme schließen Sie den Behandlungsvertrag / Wahlleistungsvereinbarung mit unserem Haus ab und wickeln alle notwendigen Formalitäten ab.
Die Arztgespräche und die noch notwendigen Untersuchungen finden in der Zentralen Patientenaufnahme (ZPA) statt.
Hier werden die medizinischen Unterlagen gesichtet und noch ausstehende Untersuchungen organisiert und durchgeführt. Auch die Gespräche über die Narkose mit einer Ärztin oder Arzt der Anästhesieabteilung können hier in Ruhe und ohne Störungen geführt werden.
Bitte nehmen Sie die AVB (Allgemeine Vertragsbedingungen) und die Hausordnung zur Kenntnis.
Hinweise zum Essen
Hinweise zum Essen
Am Tag der Aufnahme servieren wir kein Mittagessen. Viele Patientinnen und Patienten sind an diesem Tag unterwegs oder müssen eventuell nüchtern bleiben, wodurch häufig Essen nicht verzehrt und entsorgt werden muss. Stattdessen beginnt die Verpflegung bei uns mit dem Abendessen gegen 17:00 Uhr.
Bitte beachten Sie:
- Falls nicht nüchtern vorgeschrieben: Bringen Sie gern eine kleine Brotzeit oder einen Snack für zwischendurch mit.
- Wenn Nüchternheitsanweisungen gelten: Folgen Sie bitte den Hinweisen Ihres behandelnden Teams.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Aufnahme oder das Pflegepersonal.
Downloads
Packliste für die Kliniktasche
Was ist ins Krankenhaus mitzunehmen?
Natürlich ist der Umfang Ihres Gepäcks abhängig von der Dauer der stationären Behandlung. Berücksichtigen Sie bitte beim Packen, dass der Platz in Ihrem Zimmer begrenzt ist. Nehmen Sie daher bitte nur das Nötigste mit.
Als Stauraum für Ihr Gepäck stehen Ihnen ein Kleiderschrank und ein Nachttisch zur Verfügung. Für persönliche Dinge können Sie den kleinen Safe in Ihrem Schrank nutzen. Im Allgemeinen brauchen Sie nur wenig Geld während Ihres Krankenhausaufenthaltes (z. B. für die Telefonkarte).
Größere Geldbeträge und Wertsachen lassen Sie bitte zu Hause, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.
Hier eine Liste mit den wichtigsten persönlichen Dingen, die Sie nicht vergessen sollten:
- Waschutensilien und Körperpflegemittel nach Ihren Bedürfnissen
- Handtücher
- Taschentücher
- Nachthemden oder Schlafanzüge
- Morgenmantel
- Unterwäsche
- Hausschuhe
- Trainingsanzug
- Brille
- Hörgerät
- Gehstock
- angepasste Stützstrümpfe
- Lesestoff
- Schreibutensilien
- Eventuell Kopfhörer mit dem üblichen Klinkenstecker (zum Beispiel vom Transistorradio) für unsere Rundfunk- und Fernsehanlage
- Wenn vorhanden: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
- Kleinigkeiten, die Ihnen besonders wichtig sind, können Sie natürlich auch mitbringen
Unterlagen für den Arzt - wenn vorhanden:
- Unterlagen des Hausarztes, z. B. Vorbefunde, Röntgenaufnahmen, Labor usw.
- Einnahmeplan für Medikamente
- Herzschrittmacher-Ausweis
- Impf-Ausweis
- Marcumar-Pass
- Allergie-Pass
- Röntgen-Pass
- Pflegeüberleitungsbogen, wenn die Sozialstation die häusliche Pflege übernommen hat
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Zuzahlung
Zuzahlung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften (§ 39 Abs. 4 SGB V) sind gesetzlich Versicherte und Zusatzversicherte verpflichtet, vom Beginn der vollstationären Krankenhausbehandlung an für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres den Betrag in Höhe von 10 Euro je Kalendertag als Eigenbeteiligung an das Krankenhaus zu zahlen.
Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach § 40 Abs. 6 S. 1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für ihren aktuellen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zuzahlung angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
- bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bei ambulanter, vor- und nachstationärer und teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
- bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
- bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung
- bei Befreiung zur Zuzahlungspflicht bzw. wenn Sie bereits 28 Tage Zuzahlung im aktuellen Kalenderjahr geleistet haben.
Soweit Sie zur Leistung der Zuzahlung verpflichtet sind, erhalten Sie vom Krankenhaus bzw.- Ihrer Krankenkasse eine Rechnung.
Während des Aufenthalts
Damit Ihr Krankenhausaufenthalt möglichst angenehm verläuft, stellen wir unsere Angebote und Dienstleitungen vor.
Besuchs- und Ruhezeiten
Besuche sind in innerhalb der Besuchszeit zwischen 14 und 19 Uhr erlaubt.
Gottesdienste
Jeden Donnerstag um 19 Uhr findet in unserer Krankenhauskapelle ein Abendgottesdienst statt. Die Gottesdienste und besondere Feiern können auf Kanal 9 des Fernsehers und Kanal 4 des Radios in den einzelnen Zimmern empfangen werden.
Ebenfalls auf unserem Gelände befindet sich das Seniorenzentrum Martha-Maria München, in dem jeden Donnerstag um 15.15 Uhr ein Gottesdienst in der dortigen Kapelle gefeiert wird. Jeden ersten Donnerstag im Monat laden wir hier um 15.15 Uhr zur katholischen Messe ein.
Grüne Damen und Herren
In unserem Krankenhaus arbeitet die Ökumenische Krankenhaus-Hilfe mit ehrenamtlichen Mitarbeitern der Johanniter Hilfsgemeinschaft. Sie erkennen diese Damen und Herren an den hellgrünen Kleidern mit den Aufnähern der ÖKH und der Johanniter.
Die Aufgabe der "Grünen Damen und Herren" ist es, durch ihren ergänzenden Dienst mit dazu beizutragen, die menschliche Zuwendung für Patienten und Pflegebedürftige zu verstärken. Dies geschieht durch die Erfüllung der vielfältigen kleinen nicht-medizinischen Wünsche, die für Ihr Wohlbefinden wichtig sind.
Die Helferinnen und Helfer haben vor allem Zeit für ein persönliches Gespräch, sie erledigen Ihnen kleine Besorgungen, begleiten Sie innerhalb, auch außerhalb des Hauses, schreiben einen Brief oder lesen Ihnen vor. Sie sind zu all den Diensten bereit, die Sie ganz persönlich benötigen und die Ihnen eine Hilfe sind. Über die "Grünen Damen und Herren" entleihen Sie auch die Bücher aus unserer Bibliothek.
Sie können jederzeit von der Bereitschaft der "Grünen Damen und Herren", für Sie da zu sein, Gebrauch machen. Wenden Sie sich direkt an sie oder fragen Sie bei der Schwester nach ihnen.
Hausordnung
Die Hausordnung unseres Krankenhauses finden sie hier.
Patientenfürsprecherin
Patientenfürsprecher sollen das Vertrauensverhältnis zwischen dem Krankenhaus auf der einen und Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite fördern, weshalb es auch am Krankenhaus Martha-Maria München eine Patientenfürsprecherin gibt.
Die Patientenfürsprecherin nimmt Anliegen von Patienteninnen und Patienten und deren Angehörigen auf und übernimmt anschließend eine Vermittlerrolle zum Krankenhauspersonal beziehungsweise zur Krankenhausleitung.
Die Patientenfürsprecherin ist eine unabhängige Person, die nicht am Krankenhaus beschäftigt ist, aber gegebenenfalls Veränderungsvorschläge mit der Krankenhausleitung bespricht.
Die Anliegen von Patientinnen und Patienten und von deren Angehörigen werden streng vertraulich behandelt. Gegenüber der Krankenhausleitung und dem Krankenhauspersonal wird die Patientenfürsprecherin nur im ausdrücklichen Auftrag von Patientinnen oder Patienten oder von deren Angehörigen tätig.
Die Patientenfürsprecherin ist damit als Ergänzung zum Beschwerdemanagement zu sehen, da allgemeine Beschwerden weiterhin über die Patientenfragebögen oder direkt bei der Kaufmännischen Leitung des Krankenhauses Martha-Maria München eingebracht werden können.
Die Patientinnen und Patienten des Krankenhauses Martha-Maria München sowie deren Angehörige haben also die Möglichkeit, sich in besonderen Fällen an Patientenfürsprecherin Hanna Hühn zu wenden. Sie hat keine feste Sprechzeit im Haus. Bei Bedarf kann sie telefonisch (0179 850 86 24) oder per E-Mail (Patientenfuersprecher.Muenchen@Martha-Maria.de) kontaktiert werden. Sie wird sich dann persönlich um den Fall kümmern.
Seelsorge
Krankenhausseelsorge
Sie werden geplant oder überraschend einige Zeit in unserem Krankenhaus verbringen. In dieser Zeit ist der Alltag unterbrochen. Unterbrechungen bieten Raum zum Nachdenken.
Gute freudige Ereignisse ziehen vorüber, aber auch manches, was das Leben beschwert und Lebensperspektiven verengt.
Wir wünschen Ihnen, dass der Aufenthalt in unserem Hause Ihnen gut tut. Wenn Sie oder ihre Angehörigen Fragen und Anliegen haben, bei denen wir Ihnen Gesprächspartner sein können, sind wir das gerne. Sie erreichen uns über das Pflegepersonal oder über das Haustelefon 504. Herzlich laden wir Sie auch in unsere Krankenhauskapelle ein, einem Ort der Ruhe und Besinnung.
Wir sind für Sie da.
Ihr Krankenhaus-Seelsorgeteam von der
Evangelisch-methodistischen Kirche
Pastor Alexander von Wascinski
Pastorin Madelaine Straßburg
Telefon (089) 7276-504
Evangelisch-Lutherischen Kirche
Telefon: (089) 79 43 69
Römisch-Katholischen Kirche
Pfarrer Michael Kiefer
Telefon: (089) 742 84 40
- Pastorin
Madeleine Strassburg - Seelsorgerin
- Mehr anzeigen
Seelsorge
Seelsorge heißt aufmerksam und wertschätzend den Lebensweg mitgehen, mit seiner Erfahrung, seinem Leben und Glauben. Dadurch Impulse geben und die Geschichten des Lebens in den Horizont der Liebe Gottes zu stellen. Damit können neue Perspektiven des Lebens sichtbar werden.
Dies kann in unserem Hause durch folgende Angebote geschehen:
- Lebensgeschichten mitteilen und teilen.
- Darin Leben, nicht werten, sondern wertschätzen
- Unsicherheit, Zweifel und Klagen als Freunde des Lebens verstehen lernen,
weil in ihnen unsere Sehnsucht lebt. - Sich in Beziehung bringen zu dem, der das Leben ist: Gott.
Dies kann im Gebet geschehen. - Im Abendmahl, der Kommunion sich stärken für den Weg durch das Leben.
- Um den Segen Gottes bitten, der unser Leben hält.
- Begleitung in schweren Zeiten und auf dem letzten Weg.
- Aussegnungsfeiern
- Begleitung in der Trauer
Kapelle
Die Krankenhauskapelle ist für Sie immer geöffnet und dient ihnen als Raum der Stille, des Gebets und der persönlichen Besinnung.
Ein Fürbittbuch liegt auf, in dem Sie Bitten, Klagen und Dank Gott anvertrauen können.
Evangelisch-methodistische Kirchen in München
Erlöserkirche, Hanauer Str. 54, 80992 München
Friedenskirche, Frauenlobstr. 5, 80337 München
Peacechurch (englisch-sprachig), Chiemgaustr. 7, 81549 München
Telefon, Internet, TV und Radio
Telefon
Auf der Intensivstation und in den Funktionsbereichen ist das Telefonieren mit dem Handy nicht gestattet.
Mit Rücksicht auf Mitpatienten und Besucher sollte die Handynutzung auf das Nötigste beschränkt werden. Wir wollen unseren Patienten die größtmögliche Ruhe für ihre Genesung angedeihen lassen.
An Ihrem Krankenbett steht Ihnen ein Telefon kostenlos zur Verfügung.
Internet
Bei Interesse können Sie während Ihres Aufenthalts mit Ihrem Laptop das Internet auf Ihrer Station nutzen. Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise dazu:
Internet-Zugangsdaten
- Das Zugangsticket erhalten Sie am Empfang oder in der Patientenaufnahme.
Gebühren
- Flatrate pro Kalendertag (fällig ab dem ersten Login pro Tag): 2,00 Euro
- Flatrate für sieben Kalendertage: 10,00 Euro
- Für Wahlleistungspatienten ist die Nutzung des WLAN: Kostenfrei
Fernsehen und Radio
Jedes unserer Zimmer ist mit einem Fernseher ausgestattet. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Radio zu hören. Die Nutzung ist kostenlos.
Für den Tonempfang von Radio und Fernseher benötigen Sie einen Kopfhörer. Den Kopfhörer können Sie mitbringen oder am Empfang erwerben.
Der Freitagsgottesdienst um 19 Uhr und besondere Feiern können auf Kanal 9 des Fernsehers und Kanal 4 des Radios in den einzelnen Zimmern empfangen werden. Zusätzlich empfangen Sie unseren Klinik-Info-Kanal (KIK).
Verpflegung
Speisen und Getränke
Wir wollen, dass es Ihnen schmeckt!
Bei der Aufnahme einer Patientin oder eines Patienten wird die jeweilige Kostform erfasst.
Dabei werden notwendige Sonderernährungsformen sowie Unverträglichkeiten aber auch persönliche Wünsche z. B. nach vegetarischem Essen berücksichtigt. Unsere Mitarbeitenden informieren Sie über das umfassende Speiseangebot und gehen auch gerne auf Sie ein.
Der Speiseplan wechselt wöchentlich. Das Küchenteam kocht aus frischen Zutaten und nach den modernsten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen.
Frühstück
- Kaffee, Tee, Milch, Kakao
- Fruchtsäfte
- Obst
- Semmel und Vollkornsemmel
- Mischbrot, Vollkornbrot, Weißbrot, Knäckebrot
- Konfitüre, Honig, Nougatcreme
- Wurst und Käse
- Streichwurst, Streichkäse, Frischkäse
- Pflanzliche Brotaufstriche
- Quark, Naturjoghurt, Fruchtjoghurt
- Müsli, Kompott
- Butter, Margarine
Wahlleistungspatienten können aus zusätzlichen frischen und hochwertigen Komponenten auswählen.
Mittagessen
Unsere Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich die Wahl zwischen drei Tagesgerichten aus dem wöchentlich wechselnden Speiseplan.
Für Wahlleistungspatienten steht eine zusätzliche Auswahl aus fünf weiteren leckeren Gerichten zur Verfügung.
Abendessen
Für das Abendessen haben unsere Patientinnen und Patienten grundsätzlich die Wahl zwischen drei Gerichten aus dem Speiseplan.
Unsere Wahlleistungspatienten können aus der zusätzlichen Speisekarte wählen, die für jeden Wochentag ein weiteres leckeres Gericht als Variante anbietet.
Wahlleistungen
Neben den allgemeinen Regelleistungen können zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. Wahlleistungen werden gemäß §17 KHEntgG gesondert berechnet und sind vom Patienten zu bezahlen. Hierfür ist bei der Aufnahme eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen.
Als Wahlleistungen können unsere Patienten die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder in einem 2-Bett-Zimmer und/oder die persönliche Behandlung durch unsere Chefärzte bzw. deren Stellvertreter in Anspruch nehmen. Auch die Unterbringung einer Begleitperson ist möglich, wenn es die allgemeine Belegungssituation zulässt.
Unser Wahlleistungsangebot steht allen Patienten/Patientinnen zur Verfügung.
Wahlleistung Chefarztbehandlung
Die medizinische Behandlung erfolgt in allen beteiligten Kliniken durch den jeweiligen Chefarzt beziehungsweise dessen Stellvertreter/in. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wahlleistung Unterbringung
Sie haben die Wahl zwischen der Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer oder im Zwei-Bett-Zimmer.
Der hiermit verbundene Zimmerzuschlag beinhaltet außerdem eine Reihe von zusätzlichen Annehmlichkeiten bei der Zimmerausstattung sowie bei Service und Verpflegung:
- Teilweise Südzimmer mit Balkon und Blick auf den hauseigenen naturgeschützten Park
- hochwertige wohnliche Möblierung
- Kühlschrank
- Flachbildfernseher
- Kopfhörer kostenfrei
- WLAN kostenfrei
- Tageszeitung
- Bettwäschewechsel auf Wunsch täglich
- hochwertig ausgestattetes Bad
- Regendusche
- Haartrockner im Bad
- Kosmetikspiegel
- Dusch- und Waschset
- Handtuchwechsel auf Wunsch täglich
- zusätzliche Menüauswahl bei Frühstück, Mittag- und Abendessen
- Apfel- oder Orangensaft
- Kuchen am Nachmittag
- großzügige Patientenküche auf Station 4
- auf Wunsch Erledigung der Aufnahmeformalitäten auf dem Zimmer
Zimmerzuschläge
- Zimmerzuschlag Ein-Bett-Zimmer: (Station 1 bis 3): 137,38 Euro pro Nacht
- Zimmerzuschlag Ein-Bett-Zimmer (Station 4 - Privatstation): 150,37 Euro pro Nacht
- Zimmerzuschlag Zwei-Bett-Zimmer (Station 1 bis 3): 81,23 Euro pro Nacht
- Zimmerzuschlag Zwei-Bett-Zimmer (Station 4 - Privatstation): 91,61 Euro pro Nacht
Wahlleistung Begleitperson
Die Mitaufnahme einer vertrauten Person in Ihrem Zimmer ist möglich, sofern es die allgemeine Belegungssituation zulässt. Im Falle einer medizinisch begründeten Notwendigkeit werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen.
- Aufschlag für die Unterbringung einer Begleitperson: Einzelzimmerzuschlag plus 120,00 Euro pro Nacht
Nach Ihrem Aufenthalt
Damit nach Ihrem Krankenhausaufenthalt alles glatt läuft und Sie sicher nach Hause kommen, helfen Ihnen unser Sozialdienst und unser Entlassmanagement.
Sozialdienst
Sozialdienst
Mit der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnt für viele Patienten und ihre Angehörigen eine Phase der Neuorientierung. Vielleicht merken Sie, dass vorrübergehend mehr Unterstützung notwendig ist oder Leistungen aus der Pflegeversicherung sollen in Anspruch genommen werden.
Viele bislang nicht gestellte Fragen tauchen auf und müssen möglichst rasch geklärt werden. Hierbei unterstützen Sie gerne die Mitarbeiterinnen unseres Sozialdienstes.
Ist die Organisation von Pflege und Versorgung zuhause notwendig oder haben Sie sozialrechtliche Fragen? Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Darüber hinaus beantragen wir für Sie Anschlussheilbehandlungen, kümmern uns im Bedarfsfall um einen Platz in einem Seniorenheim – auch zur Kurzzeitpflege – und informieren hinsichtlich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
- Jutta Endres
- Mehr anzeigen
- Karin Baunacher
- Mehr anzeigen
Entlassmanagement
Entlassmanagement
Seit Herbst 2017 hat sich rund um die Krankenhausentlassung für Mediziner, die Pflegenden, Therapeuten, den Sozialdienst und Patienten einiges geändert.
Ziel des Entlassmanagements ist es, Patienten auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Versorgung zu bieten.
Im Mittelpunkt der Versorgung stehen beim Entlassmanagement natürlich die Patienten, das heißt:
- nachfolgende Behandler (wie Hausarzt, Nachsorgeeinrichtungen, Therapeuten etc.)
- Leistungsanträge an die Krankenkasse stellen, um die Kostenübernahme zu gewährleisten
- die Terminkoordination so gestalten, dass die Weiterversorgung möglichst nahtlos erfolgt
Unsere Patienten werden über den gesamten Prozess zwischen stationärer und ambulanter Behandlung eng mit einbezogen.
Worum geht es beim Entlassmanagement?
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern.
Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt.
Aber auch zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten.
Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein.
Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/ beziehungsweise Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit Ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt zum Beispiel zu Ärzten, Heilmittelerbringern (zum Beispiel Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss.
Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte beziehungsweise Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte oder Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen.
Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die gegebenenfalls erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung.
Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.
Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- und Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
- Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären Sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus
- Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse, so erklären Sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken- oder Pflegekasse und dem Krankenhaus
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt oder dieses nicht durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse unterstützt werden.
Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.