Wahlleistungen

Neben den allgemeinen Regelleistungen können zusätzlich Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. Wahlleistungen werden gemäß §17 KHEntgG gesondert berechnet und sind vom Patienten zu bezahlen. Hierfür ist bei der Aufnahme eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen.

Als Wahlleistungen können unsere Patienten die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer oder in einem 2-Bett-Zimmer und/oder die persönliche Behandlung durch unsere Chefärzte bzw. deren Stellvertreter in Anspruch nehmen. Auch die Unterbringung einer Begleitperson ist möglich, wenn es die allgemeine Belegungssituation zulässt.

Unser Wahlleistungsangebot steht allen Patienten/Patientinnen zur Verfügung.

Wahlleistung Chefarztbehandlung

Die medizinische Behandlung erfolgt in allen beteiligten Kliniken durch den jeweiligen Chefarzt beziehungsweise dessen Stellvertreter/in. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wahlleistung Unterbringung

Sie haben die Wahl zwischen der Unterbringung im 1-Bett-Zimmer oder im 2-Bett-Zimmer.

Der hiermit verbundene Zimmerzuschlag beinhaltet außerdem eine Reihe von zusätzlichen Annehmlichkeiten bei der Zimmerausstattung sowie bei Service und Verpflegung:

  •     teilweise Südzimmer mit Balkon und Blick auf den hauseigenen naturgeschützten Park
  •     hochwertige wohnliche Möblierung
  •     Kühlschrank
  •     Flachbildfernseher
  •     Kopfhörer kostenfrei
  •     WLAN kostenfrei
  •     Tageszeitung
  •     Bettwäschewechsel auf Wunsch täglich
  •     hochwertig ausgestattetes Bad
  •     Regendusche
  •     Haartrockner im Bad
  •     Kosmetikspiegel
  •     Dusch- und Waschset
  •     Handtuchwechsel auf Wunsch täglich
  •     zusätzliche Menüauswahl bei Frühstück, Mittag- und Abendessen
  •     Apfel- oder Orangensaft
  •     Kuchen am Nachmittag
  •     großzügige Patientenküche auf Station 4
  •     auf Wunsch Erledigung der Aufnahmeformalitäten auf dem Zimmer      

 

Zimmerzuschlag 1-Bett-Zimmer (Station 1 bis 3):                    132,78 € pro Nacht

Zimmerzuschlag 1-Bett-Zimmer (Station 4 - Privatstation):   144,80 € pro Nacht

Zimmerzuschlag 2-Bett-Zimmer (Station 1 bis 3):                      77,28 € pro Nacht  

Zimmerzuschlag 2-Bett-Zimmer (Station 4 - Privatstation):      86,89 € pro Nacht

Wahlleistung Begleitperson

Die Mitaufnahme einer vertrauten Person in Ihrem Zimmer ist möglich, sofern es die allgemeine Belegungssituation zulässt. Im Falle einer medizinisch begründeten Notwendigkeit werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ansonsten müssen Sie die Kosten selbst tragen.

Aufschlag für die Unterbringung einer Begleitperson:              45,00 € pro Nacht

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